Hier kann man die Sendung anschauen: www.kla.tv/18449
Kompletter Sendungstext: Die größte je angelegte EU-Studie zur Erforschung von Zusammenhängen zwischen Erbgutschäden und Mobilfunkstrahlung – bekannt unter dem Namen „REFLEX-Studie“ – wurde in den Jahren von 2000 bis 2004 von zwölf Forschergruppen aus sieben europäischen Ländern erstellt. Sie hat eindeutig erbgutverändernde Wirkungen der Mobilfunkstrahlung nachgewiesen, insbesondere durch die von ihr verursachten DNA-Strangbrüche, und zwar bereits weit unterhalb der aktuell geltenden Grenzwerte von 2 Watt pro kg Körpergewicht – ein ohnehin lediglich thermischer Begriff. Professor Adlkofer, der diese Studie leitete, bringt ihre Bedeutung wie folgt auf den Punkt: „Würde nämlich die Existenz athermischer Wirkungen von gesundheitlicher Bedeutung zugegeben werden, bräche das gesamte Grenzwertgebäude in sich zusammen.“ Die Ergebnisse der genannten Studie wurden jedoch seitens der Mobilfunklobby schon bald nach ihrer Publikation in den Medien bis in unsere Tage als wissenschaftlich nicht haltbar, ja sogar als gefälscht verunglimpft. Besonders hervorgetan hat sich dabei Professor Alexander Lerchl, heute Freie Jacobs University in Bremen. Er ist im Bereich Mobilfunk in etwa das, was Dr. Drosten im Bereich Virologie ist. Als maßgebendes Mitglied der deutschen Strahlenschutzkommission bis 2011 und als Vorsitzender des Ausschusses für Nichtionisierende Strahlung war er mithin also der ranghöchste deutsche Strahlenschutzbeauftragte, Berater der Bundesregierung und Repräsentant Deutschlands in internationalen Gremien. Nun hat das Hanseatische Oberlandesgericht Bremen in seinem am 11.12.2020 ergangenen Urteil den Fälschungsbehauptungen Lerchls deutlich einen Riegel vorgeschoben. Der REFLEX-Studie wurde nicht nur solide Wissenschaftlichkeit bestätigt, sondern auch die bislang stets unterschlagenen bzw. ausgeblendeten gesundheitsschädigenden biologischen Wirkungen der Mobilfunkstrahlung. Hier nun der Richterspruch gegen Prof. Lerchl im Originalwortlaut: „Prof. Lerchl wird verurteilt, es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgelds bis zur Höhe von 250.000 EUR und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, von Ordnungshaft oder von Ordnungshaft bis zu 6 Monaten zu unterlassen, mit Bezug auf die Klägerin seine Fälschungsvorwürfe (s. oben) zu veröffentlichen und/oder veröffentlichen zu lassen. Prof. Lerchl hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Streitwert wird auf 20.000 Euro festgesetzt. Die Revision wird nicht zugelassen.“ Ebenso wegweisend ist in diesem Zusammenhang auch ein Gerichtsurteil aus den Niederlanden. Das Verwaltungsgericht Gelderland bestätigte am 18.12.2020 ein durch die drahtlose Technologie erhöhtes Gesundheitsrisiko, und zwar ebenfalls bereits weit unterhalb der staatlich festgelegten Grenzwerte. Doch haben Sie als direkt betroffener Bürger davon etwas seitens der Politik und Leitmedien vernommen? Haben diese Gerichtsurteile nun endlich, wie doch zu erwarten wäre, ein Umdenken in der Digitalisierungspolitik der Regierung gebracht? Leider Fehlanzeige. Im Schatten des Lockdowns wird der 5G-Ausbau flächendeckend und unter beschwichtigender Einhaltung der Grenzwerte vorangetrieben. Laut Prof. Adlkofer aber „sind diese Grenzwerte zum Schutz der Bevölkerung vor Hochfrequenzstrahlung nichts anderes als das Ergebnis institutioneller Korruption“! Das könnte auch die wundersame Wandlung des Prof. Lerchl erklären. Dieser hatte in früheren Forschungsjahren durchaus klar die Schädlichkeit der Mikrowellenstrahlung des Mobilfunks belegt – nach Veröffentlichung der REFLEX-Studie jedoch urplötzlich eine Kehrtwendung um 180 Grad hingelegt. AKTUELL IST LERCHL DER VON DER BUNDESREGIERUNG BEAUFTRAGTE VERTRAUENSMANN, UM DIE VON IHR BEHAUPTETE UNSCHÄDLICHKEIT VON 5G „WISSENSCHAFTLICH“ NACHZUWEISEN. Um dies zu liefern, hat sie ihn mit satten 1,1 Mio. Euro Forschungsgeldern ausgestattet. Drängt sich da nicht zunehmend der Verdacht auf, dass die Bundesregierung nicht ohne gekaufte, sprich korrumpierte Wissenschaftler auskommt, um ihre Mobilfunk- und Digitalisierungsstrategie möglichst ungestört umsetzen zu können? Wie Kla.TV bereits in vielen Sendungen aufgezeigt hat, ist die Digitalisierungs-Ideologie Teil einer übergeordneten globalen Agenda des World Economic Forum, WEF. Dabei droht die Weltgemeinschaft mittels 5G und künstlicher Intelligenz in eine totale digitale Überwachung und Kontrolle abgeführt zu werden. Daher muss von der Bevölkerung, deren Freiheit und Gesundheit von Industrie, Politik und Leitmedien zu Markte getragen wird, die fortgesetzte gründliche Aufarbeitung der aufgezeigten Missstände durch eine unabhängige Justiz eingefordert werden, sodass mit der offenkundig gewordenen Wissenschaftsfälschung zugunsten der Mobilfunkindustrie auf allen Ebenen aufgeräumt wird. Parallel muss die arglistig hintergangene Bevölkerung von den verantwortlichen Regierungen und Behörden einen sofortigen 5G-Ausbaustopp, ja den vollständigen Rückbau einfordern.
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von ham.
Quellen/Links:
Das Hanseatische Oberlandesgericht Bremen verurteilt Professor Alexander Lerchl zur Rücknahme seiner Fälschungsbehauptung gegenüber der REFLEX-Studie / Text des Urteils und Bericht von Prof. Adlkofer www.diagnose-funk.org/publikationen/artikel/detail&newsid=1662
Die Grenzwerte zum Schutz der Bevölkerung vor Hochfrequenzstrahlung sind das Ergebnis institutioneller Korruption (Vortrag von Prof. Adlkofer) https://stiftung-pandora.eu/wp-content/downloads/pandora_doku_vortrag-harvard-erweitert-2012.pdf
Prof. Alexander Lerchl – Der „Mobilfunk-Drosten“ nun endlich rechtskräftig verurteilt www.nachrichtenspiegel.de/?s=prof.+Lerchl
Die Mobilfunkstrategie der Bundesregierung https://ul-we.de/wp-content/uploads/2021/01/Mobilfunkstrategie.pdf
Die Bedeutung der REFLEX-Studie https://de.wikipedia.org/wiki/REFLEX-Studie
Niederländischer Verwaltungsrichter erkennt ein erhöhtes Gesundheitsrisiko an www.elektro-sensibel.de/artikel.php?ID=189